Winterdienst in Gimbsheim, Worms & Rheinhessen: privat & gewerblich

Wir räumen und streuen Gehwege, Zugänge und Zufahrten nach Vertrag und dokumentieren jeden Einsatz, damit Sie im Winter eine Sorge weniger haben.

Symbolbild Winterdienst: Kompaktschlepper mit Schneeschild räumt eine gepflasterte Hofeinfahrt und streut dabei Splitt
Winterdienst mit Räumfahrzeug (Symbolbild, KI-generiert)

Wer muss eigentlich räumen und streuen?

Für öffentliche Straßen und Gehwege ist zunächst die Gemeinde zuständig. In der Praxis überträgt sie die Räum- und Streupflicht für Gehwege aber in der Regel per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger, also auf Sie als Eigentümer. Vermieter geben diese Pflicht häufig per Mietvertrag an Mieter weiter.

Wie breit geräumt werden muss, ab welcher Uhrzeit, bis wann am Abend und welche Streumittel erlaubt sind, unterscheidet sich je nach Satzung. Was in Gimbsheim gilt, kann in Worms oder Osthofen anders geregelt sein.

Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick in die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde, meist auf deren Internetseite oder bei der Verbandsgemeinde erhältlich. Bei der Besich­tigung gleichen wir die Vorgaben mit Ihren Flächen ab und halten sie im Vertrag fest.

Was unser Winterdienst umfasst

  • Räumen von Gehwegen vor dem Grundstück, Hauszugängen, Treppen und Mülltonnenplätzen
  • Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze bei Wohnanlagen und Gewerbeobjekten
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat, Auftausalz nur dort, wo die Satzung es erlaubt
  • Kontrolle bei Glättegefahr auch ohne Schneefall, etwa bei überfrierender Nässe
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme
  • Abräumen von Streugut im Frühjahr auf Wunsch

Milde Winter, glatte Nächte

Rheinhessen hat vergleichsweise milde Winter. Geschlossene Schneedecken sind seltener als in höheren Lagen. Das heißt aber nicht, dass es ruhig bleibt. Gerade in klaren Nächten oder nach Regen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet sich auf Gehwegen und Treppen schnell Reif- oder Eisglätte. Für Fußgänger ist das oft gefährlicher als Schnee, weil man es kaum sieht.

Oft ist daher eher Streuen als Räumen gefragt, und zwar früh am Morgen. Wer selbst früh zur Arbeit fährt, im Urlaub ist oder körperlich nicht mehr gut räumen kann, ist mit einem festen Winterdienst gut aufgehoben.

Kostenlose Vor-Ort-Besich­tigung vereinbarenSchicken Sie uns zwei, drei Fotos der Fläche. Wir melden uns zur Terminabsprache.

Vertragsmodelle

Ein Winterdienstvertrag läuft in der Regel über eine Saison, deren Zeitraum wir gemeinsam festlegen. Darin stehen die Flächen (am besten mit einfachem Lageplan), die Art der Arbeiten und die Vorgaben Ihrer Satzung. Für die Abrechnung gibt es zwei gängige Modelle:

Saisonpauschale

Ein fester Betrag für die gesamte Saison, unabhängig davon, wie oft es glatt wird. Sie wissen vorher genau, was der Winter kostet. Das eignet sich besonders für größere Flächen und gewerbliche Objekte.

Abrechnung nach Einsatz

Sie zahlen nur, wenn wir tatsächlich ausrücken. In milden Wintern kann das günstiger sein, in strengen Wintern teurer. Eher passend für kleinere private Grundstücke.

Privat und gewerblich

Bei Privatgrundstücken geht es meist um den Gehweg vor dem Haus und den Weg zur Haustür. Bei Eckgrundstücken oder langen Zufahrten kommt schnell einiges an Fläche zusammen. Das lohnt sich vorher auszumessen.

Haus­verwaltungen, Eigentümer­gemeinschaften und Betriebe haben zusätzlich Stellplätze, Zufahrten und Eingangsbereiche mit Kunden- oder Besucherverkehr. Hier sind eine klare Flächenzuordnung und eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig. Wir kombinieren den Winterdienst auf Wunsch mit der Grünflächenpflege im Sommer. Mehr dazu auf unserer Seite für Gewerbe und Haus­verwaltungen.

Warum die Dokumentation so wichtig ist

Stürzt jemand auf einem glatten Gehweg, stellt sich schnell die Frage, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde. Mit einem Einsatzprotokoll lässt sich nachvollziehen, wann welche Fläche bearbeitet wurde. Die Dokumentation erhalten Sie auf Wunsch nach jedem Einsatz oder gesammelt zum Saisonende.

Übrigens: Glatte Flächen entstehen auch durch Pflaster mit ausgewaschenen Fugen oder Senken, in denen Wasser steht. Solche Stellen beheben wir im Frühjahr im Rahmen unserer Pflasterarbeiten.

Gut vorbereitet in die Saison

Ein paar Kleinigkeiten machen den Winterdienst einfacher und sicherer. Legen Sie fest, wohin geräumter Schnee geschoben werden darf, ohne Beete, Hecken oder die Einfahrt des Nachbarn zu blockieren. Beetkanten, niedrige Mauern und Bordsteine, die unter Schnee verschwinden, markieren wir vor der Saison mit Stangen. Und Gegenstände, die im Weg stehen (Pflanzkübel, Fahrradständer, lose Fußmatten), sollten im Winter möglichst weichen. Was davon nötig ist, besprechen wir bei der Besich­tigung.

Ablauf: vom Ortstermin im Herbst bis zum Winterdienstvertrag

  1. Kostenlose Vor-Ort-Besich­tigung im Herbst: Flächen ansehen, Satzung abgleichen, Besonderheiten klären.
  2. Schriftliches Angebot als Saisonpauschale oder mit Preis je Einsatz.
  3. Vertrag mit Flächenplan, Leistungsumfang und Dokumentationsform.
  4. Saisonstart: Ab dann übernehmen wir das Räumen und Streuen nach Vertrag.

Sie möchten diesen Winter das Räumen und Streuen abgeben? Dann sehen wir uns Ihre Flächen in Gimbsheim, Worms oder Umgebung kostenlos vor Ort an, am besten, bevor der erste Frost kommt.

Wir arbeiten von Gimbsheim aus im ganzen Einsatzgebiet, unter anderem in Worms, Mainz, Alzey, Oppenheim & Nierstein sowie in Frankfurt & Rhein-Main.

Häufige Fragen: Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0176 78412676

Muss ich als Hauseigentümer den Gehweg räumen?

In vielen Gemeinden ja. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege wird in der Regel durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde auf die Anlieger übertragen. Welche Flächen und Zeiten genau gelten, steht in der Satzung Ihres Ortes.

Bin ich mit einem Winterdienstvertrag von der Haftung befreit?

Mit dem Vertrag übertragen Sie die Ausführung des Räumens und Streuens. Eine gewisse Pflicht, den beauftragten Dienst auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren, bleibt nach gängiger Rechtsprechung in der Regel beim Eigentümer. Unsere Einsatzdokumentation hilft Ihnen, die ordnungsgemäße Erledigung nachzuweisen.

Darf Streusalz verwendet werden?

Das regelt die jeweilige Satzung. Viele Gemeinden schränken Auftausalz auf Gehwegen ein und erlauben es nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisglätte oder an Treppen. Wir richten die Streumittel nach den Vorgaben Ihres Ortes.

Wie wird der Winterdienst abgerechnet?

Möglich sind eine Saisonpauschale oder eine Abrechnung nach tatsächlichen Einsätzen. Welches Modell besser passt, hängt von Fläche und Lage ab. Wir beraten Sie dazu bei der Besich­tigung.

Wann sollte ich den Vertrag abschließen?

Am besten im Herbst, vor Beginn der Saison. Dann können wir Flächen und Abläufe in Ruhe festlegen, bevor der erste Frost kommt.

Ihr Projekt beginnt mit einem Anruf

Wir sehen uns Fläche, Boden und Zufahrt kostenlos vor Ort an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit allen Positionen.