Gartenpflege & Pflegeverträge in Gimbsheim, Worms & Rheinhessen

Rasen, Hecken, Beete und Laub: Wir pflegen Ihren Garten zuverlässig über das ganze Jahr, als einmaligen Einsatz oder mit festem Pflegevertrag.

Vorgarten mit Rindenmulch, kleinen Koniferen und Formgehölz, daneben ein Plattenweg und eine Mauer aus Betonsteinen
Vorgarten mit Rindenmulch

Ein gepflegter Garten, ohne dass das Wochenende draufgeht

Ein Garten macht Freude, solange die Arbeit nicht über den Kopf wächst. Spätestens wenn der Rasen im Mai schneller wächst, als man mähen kann, oder die Hecke den Gehweg zuwuchert, ist Unterstützung willkommen. Wir übernehmen die Gartenpflege in Gimbsheim, Worms und den Orten dazwischen: regelmäßig nach festem Plan oder einmalig, wenn es gerade nötig ist.

Unser Anspruch ist dabei nicht nur „ordentlich“, sondern gesund: Wer Rasen, Gehölze und Beete richtig pflegt, hat langfristig weniger Arbeit und weniger Ausfälle.

Was wir in Ihrem Garten übernehmen

Rasen und Flächen

  • Rasenmähen und Kantenschnitt
  • Vertikutieren, Aerifizieren und Nachsaat
  • Düngung passend zur Jahreszeit
  • Laub entfernen und entsorgen
  • Wildkraut auf Wegen und Pflasterflächen

Gehölze und Beete

  • Hecken- und Formschnitt
  • Strauchschnitt und Auslichten
  • Beete jäten, lockern und mulchen
  • Rückschnitt von Stauden und Gräsern
  • Nachpflanzungen und Kontrolle der Bewässerung

Gartenpflege im Jahreslauf

Jede Jahreszeit hat ihre eigenen Aufgaben. Im Pflegevertrag stimmen wir die Arbeiten auf Ihren Garten ab. So sieht ein typisches Gartenjahr aus:

ZeitraumTypische Arbeiten
FrühjahrBeete säubern, Stauden und Gräser zurückschneiden, Rasen vertikutieren, düngen und nachsäen, erster Schnitt
SommerRegelmäßig mähen, Formschnitt an Hecken, Beete jäten, Bewässerung prüfen
HerbstLaub entfernen, Herbstdüngung, Pflanzzeit für Gehölze, Bewässerung winterfest machen
WinterGehölz- und Obstbaumschnitt bei frostfreiem Wetter, stärkerer Rückschnitt von Hecken, Kontrollgänge

Beim Heckenschnitt gilt eine wichtige Regel: Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte von Hecken verboten (§ 39 Abs. 5 BNatSchG); schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig, wenn keine Vögel brüten. Ein kräftiger Rückschnitt gehört in die Monate Oktober bis Februar. Für Bäume und größere Gehölze finden Sie mehr unter Baumpflege & Baumfällung.

Pflege, die zum Klima in Rheinhessen passt

Lange, trockene Sommer setzen Rasen und Beeten in Rheinhessen zu. Ein paar Grundsätze helfen, den Garten gut durch die Hitze zu bringen:

  • Rasen nicht zu kurz mähen: Etwas längere Halme beschatten den Boden und verdunsten weniger Wasser.
  • Selten, aber durchdringend wässern, am besten früh morgens. Das fördert tiefe Wurzeln.
  • Beete mulchen: Eine Mulchschicht hält Feuchtigkeit im Boden und unterdrückt Wildkraut.
  • Bei Nachpflanzungen auf trockenheitsverträgliche Arten setzen, die mit unseren lösshaltigen Böden gut zurechtkommen.

Ist der Rasen nach Jahren der Trockenheit kaum noch zu retten, kann eine Erneuerung mit Rollrasen schneller zum Ziel führen als ständiges Nachsäen.

Worauf es beim Schnitt von Hecken und Sträuchern ankommt

Eine Hecke bleibt dicht, wenn sie leicht trapezförmig geschnitten wird, also unten etwas breiter als oben. So bekommen auch die unteren Zweige genug Licht und verkahlen nicht. Formhecken wie Liguster oder Hainbuche vertragen in der Regel ein bis zwei Schnitte im Jahr.

Blühende Sträucher schneiden wir passend zu ihrer Blütezeit: Frühjahrsblüher nach der Blüte, Sommerblüher im Spätwinter. Wer zur falschen Zeit schneidet, entfernt die Blütenknospen des nächsten Jahres.

Kostenlose Vor-Ort-Besich­tigung vereinbarenSchicken Sie uns zwei, drei Fotos der Fläche. Wir melden uns zur Terminabsprache.

Ordentlich hinterlassen

Nach jedem Einsatz kehren wir Wege und Terrassen ab und nehmen Schnittgut, Laub und Wildkraut mit oder bringen es auf Ihren Kompost, wenn Sie das möchten. Nasses Laub auf Gehwegen ist im Herbst übrigens nicht nur eine Frage der Optik, sondern wird schnell rutschig. Fallen uns bei der Pflege gelockerte Platten, ausgewaschene Fugen oder kranke Gehölze auf, sagen wir Ihnen Bescheid, bevor daraus ein größerer Schaden wird.

Pflegevertrag oder Einzelauftrag?

Einzelaufträge eignen sich für klar umrissene Arbeiten: den Frühjahrsputz, einen Heckenschnitt, die Laubbeseitigung im Herbst oder das Herrichten eines verwilderten Grundstücks, etwa vor einem Verkauf.

Mit einem Pflegevertrag sind die regelmäßigen Arbeiten fest eingeplant. Wir legen gemeinsam fest, welche Arbeiten anfallen und in welchen Intervallen wir kommen. Abgerechnet wird je nach Vereinbarung als Saisonpauschale oder nach tatsächlichem Einsatz. Was genau enthalten ist, steht in einem einfachen Leistungsverzeichnis. So gibt es später keine Missverständnisse.

Für Wohnanlagen, Eigentümer­gemeinschaften und Firmengelände bieten wir eigene Lösungen mit Dokumentation und objektbezogener Abrechnung an. Mehr dazu auf unserer Seite für Gewerbe und Haus­verwaltungen.

Ablauf: vom Gartenrundgang bis zur laufenden Gartenpflege

  1. Kostenlose Vor-Ort-Besich­tigung: Wir gehen gemeinsam durch den Garten und besprechen, was Ihnen wichtig ist.
  2. Schriftliches Festpreis-Angebot für den Einzelauftrag oder Vorschlag für einen Pflegevertrag mit Leistungen und Intervallen.
  3. Erster Einsatz: Oft starten wir mit einem gründlichen Grundschnitt, danach folgt die laufende Pflege.

Möchten Sie Ihren Garten in Gimbsheim, Worms oder Umgebung in gute Hände geben? Bei einem kostenlosen Rundgang vor Ort sehen wir uns Ihren Garten an und machen Ihnen danach ein passendes Angebot.

Wir arbeiten von Gimbsheim aus im ganzen Einsatzgebiet, unter anderem in Worms, Mainz, Alzey, Oppenheim & Nierstein sowie in Frankfurt & Rhein-Main.

Häufige Fragen: Gartenpflege

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0176 78412676

Wie oft kommen Sie bei einem Pflegevertrag?

Die Intervalle legen wir gemeinsam fest, je nach Garten, Jahreszeit und Ihren Wünschen. In der Wachstumszeit sind häufigere Einsätze üblich, im Winter genügen meist wenige Termine.

Nehmen Sie den Grünschnitt mit?

Ja, auf Wunsch entsorgen wir Schnittgut und Laub fachgerecht. Wenn Sie einen Kompost haben, kann ein Teil auch dort bleiben. Das halten wir im Angebot fest.

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 BNatSchG jedoch, Hecken radikal zurückzuschneiden oder zu entfernen. Brütende Vögel sind immer zu schützen. Mehr dazu im Ratgeber zu Schnitt- und Fällzeiten.

Übernehmen Sie auch einmalige Einsätze?

Ja, zum Beispiel einen Frühjahrs- oder Herbstputz, einen Heckenschnitt oder das Herrichten eines verwilderten Gartens. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob ein Pflegevertrag für Sie sinnvoll ist.

Muss ich bei den Einsätzen zu Hause sein?

Nein. Wenn der Garten zugänglich ist, arbeiten wir auch in Ihrer Abwesenheit. Den Zugang und eventuelle Besonderheiten besprechen wir beim ersten Termin.

Kann ich Gartenpflege von der Steuer absetzen?

Arbeitskosten für die Pflege des eigenen Gartens können in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG teilweise steuerlich berücksichtigt werden, wenn per Überweisung bezahlt wird. Auf unseren Rechnungen weisen wir Arbeits- und Materialkosten getrennt aus. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Ihr Projekt beginnt mit einem Anruf

Wir sehen uns Fläche, Boden und Zufahrt kostenlos vor Ort an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit allen Positionen.