Wenn Leitungen in die Erde müssen
Ein Stromkabel zum Gartenhaus, die Wasserleitung zum Hof, ein Leerrohr für Glasfaser oder die Zuleitung zur Wallbox: Vieles, was ein Haus heute braucht, verläuft unter der Erde. Wir übernehmen in Gimbsheim und Umgebung den Tiefbau auf Ihrem Grundstück: vom Graben über Bettung und Verfüllung bis zur Oberfläche, die danach wieder so aussieht wie vorher.
Wichtig vorab: Wir sind für die Erdarbeiten zuständig. Elektrische Anschlüsse setzt ein eingetragener Elektrofachbetrieb, Anschlüsse an das öffentliche Wasser- oder Abwassernetz der zuständige Versorger beziehungsweise ein zugelassener Installateur. Wir stimmen uns mit diesen Gewerken ab, damit Graben, Rohr und Anschluss zusammenpassen.
Was wir im Leitungsbau übernehmen
- Kabel- und Leitungsgräben für Strom, Wasser, Abwasser und Datenleitungen
- Leerrohre mit Zugdraht, gern auch als Reserve für spätere Leitungen
- Hausanschlüsse auf dem Privatgrundstück: der Abschnitt von der Grundstücksgrenze bis zur Hauswand, nach Vorgabe des Versorgers
- Querungen unter Wegen und Einfahrten: Pflaster aufnehmen, Schutzrohr verlegen, Unterbau neu verdichten
- Sandbett, Trassenwarnband sowie lagenweises Verfüllen und Verdichten
- Oberfläche wiederherstellen: Pflaster zurücklegen, Rasen ansäen oder Rollrasen verlegen

Worauf es beim Graben ankommt
Die Tiefe richtet sich nach der Leitung und nach der Fläche darüber. Erdkabel liegen in der Regel mindestens etwa 60 cm tief, unter befahrenen Flächen eher um 80 cm. Wasserleitungen müssen frostfrei liegen, in der Region meist ab etwa 80 cm. Die verbindlichen Werte kommen von Elektrofachbetrieb, Versorger oder Hersteller. Danach richten wir den Graben aus.
Bei Abwasser- und Regenwasserleitungen kommt das Gefälle dazu: Das Rohr muss gleichmäßig fallen und darf nicht durchhängen, sonst setzen sich Ablagerungen ab. Wir legen die Grabensohle entsprechend an und betten das Rohr satt ein. Den Anschluss an den öffentlichen Kanal regelt die Gemeinde beziehungsweise der zuständige Entsorger.
Vor dem ersten Spatenstich steht die Leitungsauskunft: Gemeinsam klären wir, wer bei den Versorgern die Pläne für vorhandene Strom-, Gas-, Wasser- und Telekommunikationsleitungen anfordert. Die lösshaltigen, teils lehmigen Böden in Rheinhessen lassen sich gut bearbeiten, werden nach Regen aber schnell weich. Dann warten wir lieber einen Tag, als nachzubessern.
Unsere Tiefbau-Schwerpunkte
Wallbox und Ladesäule
Kabelgraben vom Haus zum Stellplatz oder Carport, Leerrohr mit Reserve und bei Bedarf ein Fundament für die Ladesäule. Mehr dazu unter Tiefbau für Wallbox & Ladesäule.
Glasfaser-Hausanschluss
Viele Netzbetreiber lassen den Graben auf dem eigenen Grundstück in Eigenleistung zu. Wir heben ihn nach den Vorgaben Ihres Betreibers aus. Einzelheiten finden Sie auf der Seite Glasfaser-Hausanschluss.
Photovoltaik
Erdkabeltrasse zur PV-Anlage auf Garage, Carport oder Gartenhaus sowie Fundamente für Aufständerungen im Garten: Photovoltaik-Tiefbau.
Wärmepumpe
Fundament für das Außengerät, Kiesbett für das Kondensat und der Leitungsgraben zum Haus: Wärmepumpen-Fundament.
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung vereinbarenSchicken Sie uns zwei, drei Fotos der Fläche. Wir melden uns zur Terminabsprache.
Ablauf: Leitungsbau von der Trassenbesichtigung bis zur geschlossenen Fläche
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung: Wir sehen uns Trasse, Oberflächen, Zufahrt und Boden an.
- Schriftliches Festpreis-Angebot: Graben, Material, Verfüllung und Oberfläche als einzelne Positionen.
- Abstimmung mit Ihrem Elektriker, Installateur oder Netzbetreiber zu Tiefe, Rohren und Terminen.
- Ausführung: Graben, Leerrohr, Verfüllen, Verdichten, danach die Fläche wieder schließen.
Ein Vorteil, wenn Tiefbau und Pflaster aus einer Hand kommen: Wer die Einfahrt aufnimmt, legt sie auch wieder ordentlich zurück. Mehr dazu unter Pflasterarbeiten und Erdarbeiten & Baggerarbeiten.
Sie brauchen eine neue Leitung in Gimbsheim, Worms oder anderswo in Rheinhessen? Wir kommen kostenlos zu Ihnen, sehen uns die Trasse an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
Steuerlich absetzbar: Den Lohnanteil von Arbeiten an Ihrem selbst bewohnten Haus und Grundstück können Sie als Handwerkerleistung nach § 35a EStG geltend machen, in der Regel 20 % der Arbeitskosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Arbeiten im Rahmen eines Neubaus und Kosten, die bereits öffentlich gefördert werden, sind ausgeschlossen. Wir weisen Lohn- und Materialkosten in Angebot und Rechnung getrennt aus. Dieser Hinweis ersetzt keine Steuerberatung.
Wir arbeiten von Gimbsheim aus im ganzen Einsatzgebiet, unter anderem in Worms, Mainz, Alzey, Oppenheim & Nierstein sowie in Frankfurt & Rhein-Main.



