Baumpflege, Baumschnitt & Fällung in Gimbsheim, Worms & Rheinhessen

Kronenpflege, Rückschnitt und Totholzentfernung, Fällung mit Wurzelstock und die passende Neupflanzung, stets mit Rücksicht auf Baum, Grundstück und die gesetzlichen Schnittzeiten.

Symbolbild Baumpflege: Baumkletterer sägt mit Seilsicherung einen starken Ast ab, ein Kollege hält am Boden das Abseilseil
Baumfällung mit Seilklettertechnik (Symbolbild, KI-generiert)

Bäume richtig pflegen und nur fällen, wenn es sein muss

Ein gesunder Baum spendet Schatten, kühlt im Sommer spürbar und prägt das Bild eines Grundstücks über Jahrzehnte. Damit das so bleibt, braucht er hin und wieder fachkundige Pflege. Und manchmal ist eine Fällung trotzdem die richtige Entscheidung: wenn der Baum krank ist, die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist oder er schlicht am falschen Platz steht.

Wir übernehmen in Gimbsheim, Worms und Umgebung Baumschnitt, Fällungen und Neupflanzungen in Hausgärten, auf Firmengeländen und in Wohnanlagen.

Unsere Leistungen rund um den Baum

  • Kronenpflege und Auslichten: sich kreuzende, scheuernde und nach innen wachsende Äste entfernen
  • Totholz entfernen: abgestorbene Äste, die herabfallen könnten
  • Lichtraum schaffen: Äste über Wegen, Einfahrten und Dächern zurücknehmen
  • Rückschnitt von Obstbäumen und Ziergehölzen
  • Fällung, bei wenig Platz auch stückweise abgetragen
  • Wurzelstock fräsen oder ausgraben
  • Neupflanzung mit Standortberatung

Nicht jeder Baum lässt sich mit jedem Verfahren bearbeiten. Steht ein sehr großer Baum direkt über dem Dach oder an einer Freileitung, sagen wir Ihnen bei der Besich­tigung offen, was wir selbst übernehmen und wo ein spezialisierter Betrieb oder der Netzbetreiber hinzugezogen werden muss.

Anzeichen, dass ein Baum Aufmerksamkeit braucht, sind zum Beispiel dürre Äste in der Krone, Pilzkörper am Stamm oder an den Wurzeln, Risse, eine plötzliche Schräglage oder ein angehobener Boden rund um den Stammfuß. Dann lohnt sich ein genauer Blick, bevor ein Sturm die Entscheidung abnimmt.

Schnittzeiten und Schutzbestimmungen im Blick

Bäume im gärtnerisch genutzten Hausgarten sind von der Schonzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG) ausgenommen, Hecken und Gebüsche dagegen nicht; Artenschutz und eine eventuelle Baumschutz­satzung Ihrer Gemeinde gelten das ganze Jahr. Vor jeder Fällung prüfen wir den Baum deshalb auf Nester und Höhlen und legen Fällungen und starke Rückschnitte meist in die Zeit von Oktober bis Februar. Die Einzelheiten erklären wir im Ratgeber Wann eine Baumfällung erlaubt ist.

Richtig schneiden: weniger ist oft mehr

Ein häufiger Fehler ist das sogenannte Kappen, also das Abschneiden der Krone auf Stummel. Der Baum reagiert darauf mit vielen dünnen, schlecht verankerten Trieben, die große Schnittfläche fault leicht ein. Besser sind gezielte Schnitte am Astansatz, die die natürliche Form erhalten und Wunden klein halten.

In Rheinhessen kommt die Trockenheit hinzu: Bäume, die im Sommer unter Wassermangel leiden, sollten nicht zusätzlich durch starke Schnitte geschwächt werden. Größere Eingriffe planen wir deshalb in der Regel für die Zeit nach dem Laubfall, Obstbäume schneiden wir je nach Art im Winter oder Sommer.

Kostenlose Vor-Ort-Besich­tigung vereinbarenSchicken Sie uns zwei, drei Fotos der Fläche. Wir melden uns zur Terminabsprache.

Fällung und Wurzelstock

Wo genug Platz ist, kann ein Baum kontrolliert in eine Richtung gefällt werden. In engen Gärten tragen wir ihn Stück für Stück ab, damit Zaun, Beete und Gebäude unversehrt bleiben. Holz und Äste entsorgen wir auf Wunsch vollständig, oder wir lassen Ihnen Brennholz in handlichen Stücken da.

Für den Wurzelstock gibt es zwei Wege: Fräsen entfernt den Stubben etwa 20 bis 30 cm tief unter die Oberfläche. Das reicht für Rasen oder Beete. Soll an der Stelle gepflastert oder gebaut werden, ist das vollständige Ausgraben die sicherere Lösung. Dafür setzen wir bei Bedarf den Bagger ein, wie bei unseren Erdarbeiten.

Neupflanzung: der richtige Baum am richtigen Ort

Viele Probleme mit Bäumen entstehen, weil bei der Pflanzung die spätere Größe unterschätzt wurde. Bei der Auswahl berücksichtigen wir die Endhöhe und Kronenbreite, den Abstand zu Gebäuden und Leitungen und die Grenzabstände zum Nachbarn, die in Rheinland-Pfalz das Landes­nachbar­rechts­gesetz regelt. Für das trockene Klima in Rheinhessen empfehlen sich hitze- und trockenheitsverträgliche Arten.

Gepflanzt wird mit Stützpfahl und Gießrand. In den ersten Jahren braucht ein junger Baum in trockenen Phasen regelmäßig Wasser, bis er sich eingewurzelt hat. Gerne binden wir die Pflanzung in eine neue Garten­gestaltung ein oder übernehmen das Wässern im Rahmen der Gartenpflege.

Ablauf einer Baumfällung: von der Besich­tigung bis zum Abtransport

  1. Kostenlose Vor-Ort-Besich­tigung: Zustand des Baums, Platzverhältnisse, Schutzbestimmungen.
  2. Schriftliches Festpreis-Angebot inklusive Abtransport und gegebenenfalls Wurzelstock.
  3. Ausführung im passenden Zeitfenster, bei Fällungen in der Regel zwischen Oktober und Februar.

Sie haben einen Baum in Gimbsheim, Worms oder Umgebung, der Pflege braucht oder weichen soll? Gerne sehen wir uns den Baum bei einem kostenlosen Termin vor Ort gemeinsam mit Ihnen an und besprechen, ob Pflege oder Fällung sinnvoller ist.

Wir arbeiten von Gimbsheim aus im ganzen Einsatzgebiet, unter anderem in Worms, Mainz, Alzey, Oppenheim & Nierstein sowie in Frankfurt & Rhein-Main.

Häufige Fragen: Baumpflege

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0176 78412676

Wie läuft eine Fällung auf engem Grundstück ab?

Ist kein Platz, um den Baum im Ganzen umzulegen, tragen wir ihn abschnittsweise von oben nach unten ab, wo es sinnvoll ist mit Seilklettertechnik. Den Arbeitsbereich sperren wir vorher ab, damit Zaun, Beete und Gebäude unversehrt bleiben. Holz und Schnittgut transportieren wir anschließend ab.

Brauche ich für die Fällung eine Genehmigung?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Manche Gemeinden haben eine Baumschutz­satzung, die bestimmte Bäume ab einer gewissen Größe schützt. Erkundigen Sie sich vor der Fällung bei Ihrer Gemeinde. Wir sprechen das bei der Besich­tigung mit Ihnen an.

Darf im Sommer überhaupt geschnitten werden?

Ja. Schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa das Entfernen von Totholz oder einzelner störender Äste, sind auch zwischen März und September erlaubt. Besetzte Nester und Höhlen dürfen dabei nie beeinträchtigt werden.

Was passiert mit dem Wurzelstock?

Der Wurzelstock kann gefräst oder ausgegraben werden. Soll an derselben Stelle gepflanzt, gepflastert oder gebaut werden, ist das vollständige Entfernen meist die bessere Wahl.

Nehmen Sie das Holz mit?

Auf Wunsch entsorgen wir Holz und Schnittgut vollständig. Möchten Sie Teile als Brennholz behalten, lassen wir sie ofenfertig oder in handlichen Stücken vor Ort.

Ihr Projekt beginnt mit einem Anruf

Wir sehen uns Fläche, Boden und Zufahrt kostenlos vor Ort an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit allen Positionen.